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   LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15   

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LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15 (https://dejure.org/2016,56876)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15 (https://dejure.org/2016,56876)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2016 - 8 Sa 1555/15 (https://dejure.org/2016,56876)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15
    Die Anlagen zum BAT enthalten wegen der Eingruppierung von Musiktherapeuten eine bewusste Regelungslücke (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - ).

    Wie das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit des Musiktherapeuten bereits mit Urteil vom 15. Juni 1994 (4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm mit Urteil vom 24. Januar 2003 (12 Sa 967/02 - juris) für den vergleichbaren Fall eines in einer psychiatrischen Klinik des Beklagten beschäftigten Kunsttherapeuten festgestellt haben, enthalten die Anlagen zum BAT wegen der Eingruppierung von Musik- und (vergleichbar) Kunsttherapeuten insoweit eine bewusste Regelungslücke, als dort keine speziellen Eingruppierungsmerkmale vereinbart werden konnten.

    Zwar ist eine Tariflücke im Bereich der Vergütungsordnungen zum BAT nur anzunehmen, wenn beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit auch eine Eingruppierung nach den allgemeinen Merkmalen für den Verwaltungsdienst nicht möglich ist, da diesen insoweit eine Auffangfunktion zukommt (BAG, Urteil vom15. Juni 1994, aaO m. w. N.).

    Vom Fortbestehen einer eben solch bewussten Regelungslücke ist jedoch angesichts der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 1994 (aaO) und der Perpetuierung des ungeregelten Zustands durch die Tarifvertragsparteien über einen Zeitraum von inzwischen über 20 Jahren hier gerade auszugehen.

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15
    An der Annahme einer relevanten, durch Rückgriff auf die allgemeinen Eingruppierungsmerkmale nicht zu schließenden Tariflücke ist - entgegen der Auffassung des Klägers - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2015 (4 AZR 702/12 - ZTR 2015, S. 393 ff) festzuhalten.
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15
    Gegen die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen des beschriebenen Inhalts obwalten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - jedenfalls im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger - keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15
    Gegen die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen des beschriebenen Inhalts obwalten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - jedenfalls im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger - keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 12 Sa 967/02
    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15
    Wie das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit des Musiktherapeuten bereits mit Urteil vom 15. Juni 1994 (4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm mit Urteil vom 24. Januar 2003 (12 Sa 967/02 - juris) für den vergleichbaren Fall eines in einer psychiatrischen Klinik des Beklagten beschäftigten Kunsttherapeuten festgestellt haben, enthalten die Anlagen zum BAT wegen der Eingruppierung von Musik- und (vergleichbar) Kunsttherapeuten insoweit eine bewusste Regelungslücke, als dort keine speziellen Eingruppierungsmerkmale vereinbart werden konnten.
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

    Eine ergänzende Tarifauslegung kommt zunächst allein im Falle einer unbewussten Regelungslücke in Betracht, denn soweit die Tarifvertragsparteien bewusst keine Regelung beispielsweise für die Eingruppierung einer bestimmten Beschäftigtengruppe getroffen haben, würde die Schließung dieser Lücke durch gerichtliche Entscheidung einen unzulässigen Eingriff in die nach Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich hiergegen geschützte Tarifautonomie darstellen (BAG vom 18.11.2015 - 4 ABR 24/14, juris, Rz. 31 f.; BAG vom 12.09.2013 - 6 AZR 512/12, juris, Rz. 59; BAG vom 25.08.2010 - 4 ABR 104/08, juris, Rz. 38; BAG vom 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, juris, Rz. 24; BAG vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93, juris, Rz. 34; LAG Hamm vom 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15, juris, Rz. 34).
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